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Unternehmensverkauf an Strategen: die AcquiCo-Struktur

Die Vorteile von Finanzinvestoren auch bei strategischen Käufern nutzen

Autor: Max Köhler-Karstens

Wer sein Unternehmen an einen strategischen Käufer verkauft, muss nicht auf die wirtschaftliche Mechanik eines Private Equity Deals verzichten. Mit der richtigen Transaktionsstruktur lassen sich Leverage-Effekt, Tax Shield und ein zweites Liquiditätsereignis auch im Verkauf an einen Strategen realisieren.

Der Denkfehler im M&A-Prozess

Viele Unternehmer sortieren ihre Kaufinteressenten früh in zwei Lager: Finanzinvestor auf der einen, Stratege auf der anderen Seite. Der Finanzinvestor steht dann für Rückbeteiligung, Hebel und einen klaren Exit-Horizont. Der Stratege steht für Sicherheit, Integration und Einmalzahlung. Diese Vereinfachung kostet Geld und erschwert es häufig, den richtigen Käufer zu finden.
Strategische Käufer sind die dominierende Käufergruppe im deutschen M&A-Markt: 2025 entfielen rund 59 Prozent aller erfassten Transaktionen auf Strategen und nur etwa 41 Prozent auf Finanzinvestoren (Quelle: Sehner Unternehmensberatung, Transaktionsanalyse 2025). Gleichzeitig denken immer mehr von ihnen langfristig: Sie kaufen Plattformen, nicht nur Umsätze, und sind bereit, den Verkäufer als Mitunternehmer zu behalten, wenn das Unternehmen als eigenständige Einheit weitergeführt wird.
Strategische Käufer bieten dabei Vorteile, die PE-Investoren strukturell nicht leisten können: tiefes Marktverständnis, bestehende Kundenbeziehungen, operative Infrastruktur und eine langfristige Perspektive ohne fixen Exit-Druck. Wer als Verkäufer Kontinuität für sein Team und sein Unternehmen sichern will, findet im richtigen Strategen oft einen verlässlichen Partner.
 

Auf einen Blick

Eine AcquiCo ist ein eigens gegründetes Erwerbsvehikel, über das ein Käufer eine Transaktion aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen finanziert. Über diese Struktur lassen sich Leverage-Effekt, Tax Shield und ein zweites Liquiditätsereignis auch beim Verkauf an einen strategischen Käufer abbilden, also Mechaniken, die sonst dem Private-Equity-Deal zugeschrieben werden. Über die wirtschaftliche Mechanik entscheidet die Transaktionsstruktur, nicht die Käuferkategorie.

Gesellschafterdarlehen
30 bis 50 Prozent des Kaufpreises, der Rest über Eigenkapital
Rückbeteiligung des Verkäufers
überwiegend als Minderheitsbeteiligung unter 25 Prozent, häufig mit erweiterten Minderheitsrechten
Zweites Liquiditätsereignis
Call-Put-Optionen nach vier bis sieben Jahren zu einem vorab definierten Bewertungsmechanismus
Steuerlicher Effekt
Zinslast auf das Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) grundsätzlich abzugsfähig
Marktanteil strategischer Käufer
rund 59 Prozent aller erfassten Transaktionen im deutschen M&A-Markt 2025, Finanzinvestoren rund 41 Prozent
Voraussetzungen
eigenständige operative Einheit, konkrete Cross-Selling-Potenziale oder Synergien, vertraglich präzise definierte Exit-Option

Quelle der Marktzahlen: Sehner Unternehmensberatung, Transaktionsanalyse 2025. Fachliche Einordnung: NEOMA GmbH, Hamburg, M&A-Beratung für den digitalen Mittelstand. Stand: 14. Juli 2026.

Die AcquiCo als Schlüssel

Das zentrale Instrument ist die Akquisitionsgesellschaft, kurz AcquiCo. Der Stratege gründet ein Erwerbsvehikel, über das der Kauf abgewickelt wird. Statt den Kaufpreis vollständig aus dem eigenen Eigenkapital zu finanzieren, gewährt der Stratege der AcquiCo ein Gesellschafterdarlehen, typischerweise in Höhe von 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises.

Kurz definiert: Eine AcquiCo (Akquisitionsgesellschaft) ist ein eigens gegründetes Erwerbsvehikel, über das ein Käufer eine Transaktion finanziert aus einer Kombination von Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen abwickelt, um Leverage- und Steuereffekte zu nutzen.

Damit entsteht für die Verkäufer eine Fremdkapitalkomponente, auch wenn kein Bankkredit im klassischen Sinne benötigt wird. Die Zinslast auf dieses Darlehen ist, im Rahmen der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG), grundsätzlich steuerlich abzugsfähig und erzeugt so einen Tax Shield, der die effektive Steuerquote der AcquiCo senkt. Der Leverage-Effekt erhöht die Eigenkapitalrendite für alle Beteiligten, die in der AcquiCo investiert sind. Beide Mechaniken kennt man bislang hauptsächlich aus PE-Transaktionen.

Rückbeteiligung und Exit-Option

Der Verkäufer beteiligt sich an der AcquiCo, entweder durch einen Anteilsrückkauf oder durch das Einbringen seiner Anteile im Wege eines Share-for-Share-Tauschs. Welcher Weg gewählt wird, hängt maßgeblich von der steuerlichen Situation des Verkäufers ab. In der Praxis sind Rückbeteiligungen überwiegend als Minderheitsbeteiligung unter 25 Prozent strukturiert, da der Käufer die Letztentscheidungsmacht behalten will. Häufig werden jedoch großzügige Minderheitsrechte eingeräumt.
Mit dem strategischen Käufer lassen sich dann gegenseitige Call-Put-Optionen vereinbaren, die nach vier bis sieben Jahren zu einem vorab definierten Bewertungsmechanismus ausgeübt werden können, entweder durch den Käufer (Call) oder den Verkäufer (Put). Damit entsteht ein zweites Liquiditätsereignis mit klaren, für beide Seiten verbindlichen Konditionen. Durch das Wachstum des Unternehmens in der Gruppe des Strategen ist dieses Liquiditätsereignis für die Rückbeteiligten Verkäufer häufig besonders attraktiv.
 

Wann die Struktur trägt

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit diese Konstruktion für den Verkäufer wirklich funktioniert. Erstens muss das Unternehmen als operative Einheit eigenständig bleiben, sonst verliert die Rückbeteiligung ihren Wertbezug. Zweitens müssen konkrete Cross-Selling-Potenziale oder Synergien vorhanden sein, die das Wachstum der AcquiCo nach dem Closing antreiben. Drittens muss die Exit-Option vertraglich präzise definiert sein, mit klaren Bewertungsformeln, Ausübungsfristen und Verwässerungsschutz.

NEOMA hat solche Transaktionsstrukturen bereits mehrfach erfolgreich umgesetzt, zuletzt bei der Transaktion mit der Viakom GmbH. Die Erfahrung zeigt: Die Bereitschaft strategischer Käufer, solche Strukturen mitzutragen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Wer im Prozess früh und konkret über Struktur spricht, öffnet Verhandlungsspielräume, die viele Verkäufer nicht für möglich halten.
 

1. Voraussetzungen
  • Unternehmen bleibt als operative Einheit bestehen
  • Cross-Selling-Potenziale oder Synergien vorhanden
  • Exit-Option vertraglich präzise definiert
2. AcquiCo-Struktur
  • Stratege gründet AcquiCo als Erwerbsvehikel
  • 30 bis 50 % Gesellschafter­darlehen, 50 bis 70 % Eigenkapital
  • Verkäufer wird an der AcquiCo rückbeteiligt
3. Zweiter Exit
  • Call-Put-Optionen nach vier bis sieben Jahren
  • Vorab definierter Bewertungsmechanismus
  • Wachstum in der Gruppe steigert den Exit-Wert

Was Unternehmer jetzt prüfen sollten

Wer einen Verkaufsprozess plant, sollte die Frage nach dem Käufertyp von der Frage nach der Transaktionsstruktur trennen. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die drei genannten Voraussetzungen erfüllt. Analysieren Sie, welche strategischen Käufer in Ihrem Markt als Plattformkäufer agieren und damit offen für eine AcquiCo-Struktur sein könnten. Und klären Sie frühzeitig, welche steuerliche Optimierung bei Ihrer Beteiligungsstruktur möglich ist, bevor Sie in konkrete Verhandlungen eintreten.

Häufige Fragen zur AcquiCo-Struktur beim Verkauf an Strategen

Kann ein Verkauf an einen Strategen dieselbe wirtschaftliche Mechanik bieten wie ein Private-Equity-Deal?

Ja. Über eine AcquiCo lassen sich Leverage-Effekt, Tax Shield und ein zweites Liquiditätsereignis auch beim Verkauf an einen strategischen Käufer abbilden. Entscheidend ist die Transaktionsstruktur, nicht die Käuferkategorie.

Wie hoch ist das Gesellschafterdarlehen in einer AcquiCo typischerweise?

In der Praxis liegt das Gesellschafterdarlehen des Strategen an die AcquiCo meist bei 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises. Der Rest wird über Eigenkapital finanziert, an dem sich auch der Verkäufer rückbeteiligen kann.

Wann wird das zweite Liquiditätsereignis realisiert?

Über gegenseitige Call-Put-Optionen, die üblicherweise nach vier bis sieben Jahren zu einem vorab definierten Bewertungsmechanismus ausgeübt werden, durch den Käufer (Call) oder den Verkäufer (Put).

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?

Drei Bedingungen: Das Unternehmen bleibt als operative Einheit eigenständig, es bestehen konkrete Cross-Selling-Potenziale oder Synergien, und die Exit-Option ist vertraglich präzise definiert (Bewertungsformel, Ausübungsfristen, Verwässerungsschutz).

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